Kartellrecht

Wir beraten umfassend zum deutschen und europäischen Kartellrecht, insbesondere im Zusammenhang mit der Verfolgung von Wettbewerbsbeschränkungen durch Preisabsprachen, Gebietsaufteilungen und sonstige Kartellabsprachen zwischen Wettbewerbern oder durch Beschränkungen des Bezugs und Vertriebs von Waren- und Dienstleistungen, bei der Verfolgung oder Abwehr von Schadensersatzklagen Dritter wegen Wettbewerbsverstößen und bei der Fusionskontrolle bei Unternehmenszusammenschlüssen.

 

Unsere Expertise beinhaltet u.a.:

 

  • Kartellrechtliche Beurteilung von wettbewerbsrelevanten Vereinbarungen und Maßnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit Vertriebsverträgen,
  • Vertretung von Unternehmen in kartellrechtrechtlichen Verfahren,
  • Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen aufgrund von Wettbewerbsverstößen einschließlich der Prozessvertretung in gerichtlichen Verfahren,
  • Anmeldung von Unternehmenszusammenschlüssen beim Bundeskartellamt bzw. der EU-Kommission und Begleitung der Fusionskontrollverfahren