Wir beraten Unternehmen unterschiedlichster Größe aus dem In- und Ausland im gesamten individuellen und kollektiven Arbeitsrecht, einschließlich des Rechts der betrieblichen Altersversorgung. In Unternehmenstransaktionen übernehmen wir die Due Diligence und die Gestaltung der arbeitsrechtlichen Vertragsregelungen; außerdem begleiten wir transaktionsnahe Reorganisationen. Führungskräfte unterstützen wir bei der Gestaltung und Verhandlung ihrer Anstellungsverträge sowie im Rahmen von Trennungsprozessen.
Unsere Expertise beinhaltet u.a.:
- Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen, einschließlich variabler Vergütungsregelungen, Absicherung von Know how durch (nachvertragliche) Wettbewerbsverbote,
- Schutz von schwerbehinderten Mitarbeitern,
- Arbeitnehmerdatenschutz,
- Fragestellungen rund um Betriebsübergänge,
- Vorbereitung und Begleitung von Kündigungen und sonstigen Vertragsbeendigungen,
- Tarifrecht, einschließlich des Führens von Haustarifverhandlungen,
- Vorbereitung von Betriebsänderungen (insb. Schließung, Personalabbau, Verlagerung) und Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan,
- Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen (z. B. zu Arbeitszeit, variablen Vergütungssystemen, technischen Überwachungseinrichtungen),
- Rechte und Pflichten des Betriebsrats und seiner Mitglieder,
- Errichtung eines Europäischen Betriebsrats, Beteiligungsrechte des Europäischen Betriebsrats sowie Rechte und Pflichten seiner Mitglieder.
Unsere Tätigkeit schließt die Vertretung vor Arbeitsgerichten und Zivilgerichten, in Mediationen, Einigungsstellen sowie in behördlichen Verfahren ein.