Corporate Governance 

und Compliance

Unternehmenserfolg wird heute nicht nur bei börsennotierten Unternehmen auch von guter Corporate Governance und effektiven sowie praktikablen Compliance Systemen geprägt. Jedes Unternehmen, das in der Öffentlichkeit steht, wird zunehmend nach seinen entsprechenden Steuerungssystemen beurteilt. Wir beraten zu den bei einer guten Unternehmensführung zu beachtenden Regeln der Unternehmensleitung und -überwachung und zu Maßnahmen und Aktivitäten, die der Sicherstellung und Einhaltung von internen wie externen Regelungen als auch der Erreichung der Unternehmensziele dienen.

 

Darüber hinaus unterstützen wir Unternehmen dabei ihre spezifischen Anforderungen an ein Compliance Management System zu identifizieren und umzusetzen. Denn einerseits hängen Unternehmenserfolg und Ruf zunehmend auch von guter Corporate Governance und effektiven Compliance-Systemen ab.  Andererseits greift  deren Einrichtung oder wesentliche Änderung tief in die bestehenden Strukturen und die Kultur des Unternehmens ein.  Vorgefertigte, mitunter sehr personal- und kostenintensive Modelle helfen hier nicht weiter.  Daher bieten wir keine Standardkonzepte an. Vielmehr nutzen wir im Dialog mit den Mandanten alle vorhandenen Gestaltungsmöglichkeiten, um schlanke und rechtssichere Systeme zu schaffen, die aber für die handelnden Personen und das Unternehmen passen und sich in dessen spezifische Betriebsabläufe integrieren lassen.

 

Unsere Expertise beinhaltet u.a.:

 

  • Beratung im Hinblick auf die Ausgestaltung einer mit den Grundsätzen einer guten Corporate Governance im Einklang stehenden Unternehmensverfassung,
  • Konzeptionierung und Umsetzung von Governance- und Organisationsstrukturen im Unternehmen,
  • Konzeptionierung und Umsetzung von Compliance Management Systemen,
  • Beratung zu den rechtlichen Anforderungen an die Unternehmensorganisation,
  • Beratung von Gesellschaftern und Aufsichtsgremien bei der Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen Mitgliedern der Geschäftsleitung wegen möglicher Pflichtverletzugen.