Wir beraten umfassend zum deutschen und europäischen Kartellrecht, insbesondere im Zusammenhang mit der Verfolgung von Wettbewerbsbeschränkungen durch Preisabsprachen, Gebietsaufteilungen und sonstige Kartellabsprachen zwischen Wettbewerbern oder durch Beschränkungen des Bezugs und Vertriebs von Waren- und Dienstleistungen, bei der Verfolgung oder Abwehr von Schadensersatzklagen Dritter wegen Wettbewerbsverstößen und bei der Fusionskontrolle bei Unternehmenszusammenschlüssen.
Unsere Expertise beinhaltet u.a.: