Wir beraten und vertreten in allen Fragen des Gesellschaftsrechts sowohl außergerichtlich als auch im Rahmen von gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Unsere Expertise beinhaltet u.a.
- Gründung von Gesellschaften und Satzungsgestaltung, insbesondere im Zusammenhang mit Joint Ventures,
- Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz (Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung, Formwechsel),
- Fragen der Corporate Governance (Rechte und Pflichten der Organe und ihrer Mitglieder, Haftungsfragen),
- Betreuung von Gesellschafterversammlungen, insbesondere bei Gesellschaften mit mehreren Gesellschaftern,
- Rechtliche Verwaltung der Gesellschaften (Corporate Housekeeping),
- Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten (Organstreitigkeiten, Gesellschafterauseinandersetzungen).