Gesellschaftsrecht

Wir beraten und vertreten in allen Fragen des Gesellschaftsrechts sowohl außergerichtlich als auch im Rahmen von gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Unsere Expertise beinhaltet u.a.

 

  • Gründung von Gesellschaften und Satzungsgestaltung, insbesondere im Zusammenhang mit Joint Ventures,
  • Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz (Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung, Formwechsel),
  • Fragen der Corporate Governance (Rechte und Pflichten der Organe und ihrer Mitglieder, Haftungsfragen),
  • Betreuung von Gesellschafterversammlungen, insbesondere bei Gesellschaften mit mehreren Gesellschaftern,
  • Rechtliche Verwaltung der Gesellschaften (Corporate Housekeeping),
  • Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten (Organstreitigkeiten, Gesellschafterauseinandersetzungen).